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Kapitel Drei
Êzîdî und der Wehrdienst
Jeder türkischer Staatsbürger,
männlichen Geschlechts ab 20. Lebensjahr ist Währdienst
pflichtig. Ausgenommen sind nur diejenigen, die wegen einer
schweren Behinderung, (blind, taub, und querschnittsgelähmt)
ausgemustert werden.
Dem Gesetze nach gibt es keine
Behinderungsgraden, wonach man von bestimmten Aufgaben, Diensten
befreit bzw. ausgenommen wird. Entweder ist man diensttauglich
oder nicht diensttauglich, was anderes gibt es nicht.
Schon immer war und ist für
die Êzîdî der Krieg bzw. Wehrdienst eine schlimme Sache, das sie
nur unter Zwang leisten können. Ohne Grund und Zweck Krieg zu
führen ist für sie gründsetzlicht verboten. Sie sind auch der
Meinung, dass man auch nicht nötig hat es zu lernen, wie man eine
Waffe gegen die Menschen zu bedienen und zu führen hat. Auch,
wenn sie im Laufe ihrer Geschichte fast ununterbrochen gezwungen
waren, immer wieder selber zu den Waffen zu greifen, um sich
gegen ihre übermächtigen Feinde zu verteidigen, hat sich an ihre
pazifistische Einstellung gegen den Krieg recht wenig geändert.
Die Ausbildung an der Waffe, oder lernen, wie man Menschen
angreifen und töten kann ist nach der Religion der Êzîdî eine
Sünde.
Sie glauben, dass das Nehmen
von Leben nur Gottessache ist. Einzig und alleine ist er
berechtigt das Leben, das er einem Menschen gegeben habe ihm auch
wider wegzunehmen.
Die Êzîdî waren bis Mitte der
19. Jahrhundert von dem Kriegsdienst befreit dafür müssten sie
aber schwer bluten. Sie wurden zur Kriegsdienst nicht gezwungen,
weil sie Êzîdî waren und Êzîdî waren nach der Meinung von Moslems
„Ungläubige“ die in keinen Staatsdienst aufgenommen werden
dürften.
Hierzu hat auch der englische
Archäologe, Austen Henry, Layard in seinem Buch „Niniveh
und Babylon. Nebst Beschreibung seiner Reisen in Armenien,
Kurdistan und der Wüste. (1856)“
wie folgt geschrieben:
(Schreibweise und Grammatik wurden beibehalten)
»Kawal Jusuf,
der oberste Prediger der Jezidi nebst vier Gebietsvorsteher aus
der Gegend von Diarbekir, die sich seit einigen Monaten in
Constantinopel aufgehalten hatten, schlossen sich meiner
Reisegesellschaft an. Nach meiner Abreise von Mosul im Jahre
1847, war die Conscription, zu der vorher nur die
mohammedanischen Einwohner des Paschaliks gezwungen wurden, auch
auf die Jezidi ausgedehnt worden, die eben so wie die Christen
bisher von Kriegsdiensten frei waren, nach einen allgemein
gültigen Gesetze, das durch den Koran bestätigt und bis jetzt
noch von fast allen Volkern mohammedanischen Glaubens beachtet
wurde, welches bestimmt, dass nur Rechtgläubige in dem Heere des
Staates dienen können. Wenn den Jezidi zugestanden wurde, dass
sie keinen ungläubige Secte seien, so mussten sie naturlich, eben
so wie die Drusen und Ansyri auf dem Libanon, zu den Moslemen
gezählt werden, und die Regierung hatte in neuester Zeit
versucht, unter ihnen Recruten für die regulären Truppen
auszuheben. Die neuen Verordnungen waren mit grosser Strenge
durchgeführt worden und hatten zu vielfachen Grausamkeiten und
Bedrückungen von seiten der Localbehörden Anlass gegeben. Ausser
dem allen Orientalen gemeinsamen Wiederwillen gegen Zwangsdienst
im Heere, hatten die Jezidi noch besondere Gründe, sich den
Befehlen der Regierung zu wiedersetzen. Sie konnten nicht Nizam
oder diciplinierte Soldaten werden, ohne die Gebräuche und
Vorschriften ihrer Religion offen zu verletzen. Das Bad, welches
die türkischen Soldaten wöchendlich einmal gemeinschaftlich
nehmen müssen, ist für sie eine Verunreinigung, wenn sie es in
Gemeinschaft mit Muhammedanern nehmen; die blaue Farbe und einige
Theile der türkischen Uniform verbieten ihre Gesetze unbedingt,
und manche Nahrungsmittel, die als tägliche Ration unter die
Truppen verteilt werden, dürfen sie nicht geniessen. Von allen
diesen Einwendungen aber wollten Recrutirungsbeamteten nicht
wissen, die vielmehr ihre Befehle mit der grosste und unnöthigen
Strenge durchführen. Die Jezidi`s, immer bereit für ihren Glauben
zu dulden, setzten Wiederstand entgegen, und nicht wenige starben
unter den Qualen, welche man sie deshalb erdulden lies. Ausser
dem waren sie noch den Bedrückungen und ungesetzlichen
Erpressungen der Localbehörden ausgesetzt. Ihre Kinder dürften
gesetzlich noch öffentlich verkauft werden, und, ungeachtet der
Einführung des neuen Regierungssystems in den Provinzen, waren
die Eltern oft wegen ihrer Religion der Verfolgung und selbst dem
Tode ausgesetzt. Bei diesem Stande der Dinge beschlossen Hussein
Bey und Scheikh Nasr, die Häupter der ganzen Gemeinde, welche
gehört hatten, dass ich in Constantinopel sei, eine Deputation
abzusenden, um ihre Beschwerden dem Sultan vorzulegen, in der
Hoffnung, dass sie durch meine Vermittlung Zutritt zu den
Ministern des Staats erhalten würden. Kawal Jusuf und seine
Begleiter wurden zu dieser Mission erwählt, und das Geld für die
Kosten ihrer Reise durch freiwillige Beiträge von den Gliedern
der Secte zusammengebracht.
Nach
mancherlei Schwierigkeiten und Gefahren erreichten sie die
Hauptstadt und fanden meine Wohnung auf. Ohne Zeit zu verlieren
stellte ich sie Sir Statford Canning vor, der, immer geneigt,
seinen mächtigen Einfluss geltend zu machen, wo es sich um die
Sache der Humanität handelt, das Unrecht, worüber sie sich
beklagten, sogleich zur kenntniss der hohen Pforte brachte. Durch
seine freundliche Vermittlung wurde den Jezidi ein Ferman, oder
kaiserlicher Befehl, ausgefertigt, der sie von allen
ungesetzlichen Lasten befreite, den Verkauf ihrer Kinder als
Sclaven untersagte, ihnen vollständige Religionsfreiheit sicherte
und sie mit den übrigen Secten des Reiches auf gleiche Stufe
stellte.
Ferner
erhielten sie die Zusicherung, dass Anstalten getroffen werden
sollten, sie von solchen militärischen Verfügungen zu entbinden,
welche ihren Dienst im Heere mit der strengen Beobachtung ihrer
religiösen Pflichten unvereinbar machen.
Als Kawal
Jusuf seine Mission vollendet, nahm er mit Vergnügen meinen
Vorschlag an, mit mir nach Mosul zurückzukehren. Seine Begleiter
erwarteten noch die Ausfertigung einiger Documente von der Pforte
und mussten in Constantinopel bleiben bis ihre Geschäfte beendigt
waren«
Darüber, wie die Lage der Êzîdî zu
jener Zeit war und unter welche Grausamkeiten man sie damals
Rekrutierte, kann man es aus heutiger Sicht nicht genauer und
kurzer schreiben.
Der Gouverneur der
neugegründeten Provinz Baghdad (Bexdayê), zu dem der größte Teil
des heutigen Irak und auch Kuwait umfaste, Mithat Paşa hat 1872
beschlossen, dass auch die Êzîdî des Şêxan (Schechan) Wehrdienst
leisten sollten. Die Êzîdî richteten daraufhin ein Memorandum an
Midhat Paşa und die osmanischen Autoritäten, in dem sie ihre
zahlreichen religiösen Tabus erwähnten, die sie hätten nicht
einhalten könnten, wenn sie sich im Wehrdienst befänden.
Folgende religiöse Grunde
werden/ wurden benannt, die für die Êzîdî gegen den Dienst an der
Waffe sprechen.
1. Es ist
unmöglich für einen Yezidi, in die Armee zu gehen.
2 Jeder
Yezide muß dreimal im Jahr -im April, September und November -
die Symbole des Tausi Melek besuchen.
3. Jeder
Yezide muß das Heiligtum Lalish einmal im Jahr besuchen. Er soll
vom 6. Oktober bis zum 13. Oktober das Heiligtum des Sheikh Adi
besuchen.
4. Bei
Sonnenaufgang und Sonnenuntergang muß ein Yezide zu einem Platz
gehen, wo keine Muslims, Christen und Juden sich befinden, und er
soll beten.
5. Jeder
Yezide muss die Hand seines/seiner »Bruders/Schwester für das
Leben nach dem Tod«. Birayê Axiretê, des Sheikhs und des pirs
küssen.
6. Wenn ein
Yezide stirbt, dann muss der Biraye Axirete, ein Sheikh, ein Pîr
oder ein Qewwal anwesend sein, der für ihn um Vergebung bittet.
7. Jeder
Yezide sollte Erde vom Grab des Sheikh Adi bei sich haben, das
ihn beschützt.
8. Wenn ein
Yezide fastet, dann soll er zuhause fasten. Jeden Morgen vor dem
Fasten muss der Yezide zu seinem Sheikh oder Pir gehen, und
bevor er am Abend sein Fasten bricht, muss er sie ebenfalls
besuchen. Bevor er mit dem Essen beginnt, soll der Fastende zwei
oder drei Gläser vom heiligen Wein des Pirs oder Sheikhs
trinken.
9. Jeder
Yezide muss »einen/eine Bruder/Schwester für das Leben nach dem
Tod«, Birayê Axiretê, haben.
10. Jeder
Yezide muß ein Unterhemd tragen, das sich Gerivan nent.
11. Yeziden
sollen keine Kleidung tragen, die eine blaue Farbe hat.
12. Ein
Yezide soll nicht mit dem Löffel eines Andersgläubigen essen.
Ebenfalls soll ein Yezide nicht aus dem Glas eines Christen,
Muslim oder Juden trinken.
13. Ein Yezide darf nicht
Fisch, Bohnen, Kohl oder Lettich* essen. Dort, wo
Lettich wächst, darf ein Yezide nicht wohnen.
Nach der Petition, die Layard
erwähnte, ist eine zweite nach Bexdayê (Baghdad) geschickt
worden, die ist ebenfalls erfolgreich gewesen. 1875 wurden sie
gegen die Zahlung einer Ablösungssteuer von 50 Lire vom
Militärdienst befreit.
Bereits 1885 wurde erneut
beschlossen, dass die Êzîdî neben der Zahlung von 50 Lire auch
für kurze Zeit Wehrdienst leisten müssten.
Diese
Bestimmung galt natürlich, solange das osmanische Reich bestanden
hat.
Als das osmanische Reich am
Ende der I. Weltkrieg (von 1911 bis 1918) zusammengebrochen ist,
hat der Armeegeneral, Mustafa Kemal Paşa (genant auch Atatürk=
Vater aller Türken) 1923 die Republik Türkei ausgerufen. Mit der
Grenzfestlegung zwischen der Türkei und die Angrenzenden Länder
wurde auch das Schickzahl der Kurden und mit ihnen die der Êzîdî
bis zum heutigen Tag besiegelt. Nach der Ausrufung und Entstehung
der neuen Länder, in denen die Êzîdî ihre Wohnsiedlungen hatten,
ist auch die allgemeine Wehrpflicht eingeführt worden. Die neu
eingeführte Wehrpflicht erkannte natürlich die Einwände der Êzîdî
gegen die Kriegsführung nicht an. Die Êzîdî hatten keine Wahl,
sich davon zu drücken. Von nun an wurden sie regelrecht zum
Kriegsdienst gezwungen. Von allen Ländern, die die Êzîdî zum
Waffendienst zwangen, ist die Türkei für sie am schlimmsten.
Z. B. Im Irak wurde früher den
Êzîdî selber überlassen, wo sie dienen wollten und ob sie ihren
Bart schneiden wollten oder nicht. Solche Selbstentscheidungen
waren und sind in der Türkei undenkbar. In der Türkei werden alle
Jugendlichen einberufen. Der Bemusterte hat die Möglichkeit,
gegen die Zahlung von einem Geldbetrag, seinen Eintritt in die
Armee um sechs Monate zu verschieben. Die Soldaten haben kein
Recht darauf einen Antrag auf den Dienst in der Heimatnähe zu
stellen. Vom ersten Tag an müssen alle Soldaten ihre Bärte ganz
abrasieren, was für die Êzîdî eine Sünde ist, und die Haare ganz
kurz schneiden. Sie haben aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit
gegenüber den anderen Soldaten keine Sonderrechte. Sie müssen das
essen und die gleichen Sachen anziehen, was ihnen zugeteilt wird.
Ob das gegen ihre Religion verstößt oder nicht interessiert
einfach niemandem.
Aber am schlimmsten, für die
Êzîdî, waren die Misshandlungen, sei es seitens der Vorgesetzten
oder auch der Kameraden, die sie wehrend ihres Dienstes erdulden
müssten. Die einzige Abwehr, die sie hatten war die Leugnung
ihrer Identität und Religion. Sie hofften und beteten, von der
ersten Stunde an bis zum Letzten, dafür, dass sie als Êzîdî nicht
erkannt werden. Sie waren der Beschimpfungen, Schlägen und nicht
selten Morddrohungen ihrer Vorgesetzten und Kameraden vollkommen
schutzlos ausgeliefert.
In der Türkei ist es
normalerweise gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder selber
entscheiden darf ob er an dem wöchentlichen Religionsunterricht
teilnimmt oder nicht, aber dieses Gesetz wurde übergangen, wenn
es sich herausstellte, dass die betroffene Personen Êzîdî sind.
Dann zeigten sich auch die laizistisch geschulten Kommandanten
von ihrer wahren Natur und drohten die Êzîdî mit der Waffe in der
Hand das Bekenntnistext der Moslems, das für die Êzîdî als
Todsünde gilt, wenn sie es aussprechen wurden, auszusprechen.
Wenn sie sich geweigert haben wurden sie so lange verprügelt, bis
sie bewusstlos am Boden lagen.
Zur aller Unglück kam es noch
dazu, dass die armen Êzîdî zu 90% Analphabeten waren und die
Meisten von ihnen auch kein Wort türkisch konnten. Das gab den
Befehlshabern noch weitere Rechte noch heftiger und brutaler auf
ihre Soldaten und Untergebene zu schlagen.
Wenn man heute die Êzîdî, die
ihre Wehrdienst geleistet haben, danach befragt, wie sie als
Êzîdî erkannt wurden und wie sie danach behandelt worden sind,
dann atmen sie als erstes tief ein und sagen, dass sie meistens
von ihren Kameraden, muslimische Kurden, verpfiffen wurden und
die Zeit danach wie die wahre „Hölle“ gewesen ist. Sie wurden von
den Kameraden und den Befehlshabern verachtet und gemobbt. Sie
wurden als Menschen zweiter und dritter Klasse, als Unmenschen
angesehen.
Zum Beispiel: Hisseîn Alkan
aus Denwan ist als Kerngesunder zur Wehrdienst gegangen und blind
wieder gekommen. Sie haben so lange auf seinen Kopf geschlagen,
bis er sein Augenlicht verlor.
Ein anderer Man namens Mahmed
Çakar (war verheiratet und hatte zwei Kinder) ist nie wieder
zurückgekommen. Auch seine Leiche haben die Verwandten nicht
bekommen.
Hierzu möchte ich noch die
Aussage eines ezidischen Geistlichen, Feqir Hasan, aus dem Buch
von Johannes Düchting
“Stirbt der Engel Pfau?“ erwähnen.
»Nach der Religion ist also
der Wehrdienst eine Sünde. Wie Gott diese Sünde beurteilt, ist
Angelegenheit Gottes. Der, der Militärdienst leistete, ging nicht
aus freiem Willen dorthin. Es gibt Fälle, in denen wir
yezidischen Priester die Teilnahme am Militärdienst bestrafen.
Er ist zwar aus Pflicht hingegangen, aber er muß Rücksicht auf
seine Religion nehmen, darf seine Religion nicht vergessen. Wenn
er beim Militär gegen seine Religionsregeln verstößt, dann
bestrafen wir ihn auch.
Ich selbst bin zum
Militärdienst eingezogen worden. Die Soldaten haben mich
zwangsweise abgeholt. Zwei Soldaten holten mich ab und brachten
mich zu meiner Einheit. Damals besaß ich 9.000 türkische Lira.
Das Geld nahmen sie mir weg. Unterwegs waren meine Hände auf dem
Rücken zusammen gebunden. In meiner Einheit haben sie mich
gefragt, was ich sei. Ich habe geantwortet, daß ich Yezidi bin.
Die Türken wußten nicht, was ein Yezidi ist. Die Kurden haben sie
darüber aufgeklärt. Dort bin ich zu vier verschiedenen Einheiten
hin und hergeschickt worden, weil sie mich nicht unter sich
Moslems haben wollten. So bin ich auch geschlagen worden. Ich
sollte zum Islam übertreten, warum ich Yezidi sei. Ich sagte, ich
würde nicht Moslem, selbst wenn sie mich umbringen würden. Beim
Militärdienst war ich immer getrennt. Ich mußte alleine essen,
ich bekam anderes Essen. Mein Geschirr war nicht unter dem
anderen Geschirr. Wenn ich baden ging, war ich getrennt von den
Moslems, sie duldeten mich nicht unter sich. Beim Militärdienst
gab es auch viele Yezidi, die ihre Religion dort verheimlichten.
Ich als Feqir durfte das nicht, von meiner Religion aus. Auch die
anderen Yezidi dürften das nicht. Wenn ich eine solche Sache
begangen hätte, hätte ich nach meiner Entlassung keinen Platz
mehr in meiner Gemeinde gehabt. Das hätte soviel geheißen, als
hätte ich meine Religion verleugnet«
Wie ich bereits erwähnte, wird
auch aus der Aussage von Feqîr Hassan noch einmal sehr deutlich,
dass die Êzîdî den Dienst an der Waffe sehr ungern leisten und
erst recht nicht, wenn sie dazu gezwungen werden.
Anmerkung: Layard schreibt in
seiner Darstellung, dass die Êzîdî selber eine Art Ausgrenzung
von ihren moslemischen Kameraden wünschten und gesonderte
Essensrezepte haben wollten.
Das darf man mit der
Ausgrenzung von Feqir Hasan nicht gleichstellen. Die Ausgrenzung
von Feqir Hasan war nur „Mobbing“ und keinen Rücksicht auf seine
Religion.
Solche Aussagen, wie der von
Feqir Hassan, hört man fast von jedem Êzîdî, der sein
Militärdienst in der Türkei leisten musste.
Ich könnte mit solchen
Geschichten beinahe unendlich fortfahren, aber das würde den
Rahmen dieses Buches sprengen deshalb möchte ich bei diese beiden
Beispielen belassen und langsam zum Schluss kommen.
Der Militärdienst brachte
nicht nur für die, die ihren Dienst an der Waffe leisten müssten
Schwierigkeiten mit sich, sondern auch für die, die daheim
geblieben waren. Wenn der Soldat bereits verheiratet war und auch
Kinder hatte, dann müsste seine Frau ganz alleine zusehen, wie
sie sich und ihre Kinder in dieser Zeit, wehrend der Ernährer
sein Wehrdienst leisten musste, ernähren kann und zusätzlich noch
dafür sorgen, dass ihr Mann nicht ohne Geld bleibt, weil er sonst
von der Verpflegung des Staates nicht leben könnte und er die
Zeit nicht überleben würde. Sie müsste ihm alle Paarmonate Geld
schicken, damit er sich zusätzlich zu den bescheidenen Rationen,
die er vom Vater Staat bekam, ernähren könnte. Das war natürlich,
auch wenn man berücksichtigt, dass auch die übrigen Verwandten
dabei halfen, eine schwere finanzielle Belastung für die gesamte
Familie. Wenn er noch ledig war, dann fehlte er, als wichtigste
Arbeitskraft und war für seine Eltern natürlich auch eine
finanzielle Belastung, sie zogen letzteren vor.
Die Soldaten bekommen eine
verschwindend geringe Besoldung und die Familien bekommen keinen
Ausgleich für fehlende Arbeitskraft. Auch die Kinder und Frauen
der Soldaten sind dem Staat vollkommen gleichgültig. Sie bekommen
z. B weder wehrend noch nach dem Dienst eine medizinische Hilfe.
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