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Kapitel Zwei
In den trankskaukasischen Ländern
Die
Êzîdî, die heute wieder zerstreut in vielen trankskaukasischen
Ländern, wie Armenien und Georgien und anderen russische
Republiken, die früher alle zur Sowjetunion gehörten, leben, sind
die Nachkommen derer, die im 19. Jahrhundert gezwungen waren ihre
Heimat, die die nord- ostliche Grenzen der heutigen Türkei
umfaste, wegen Verfolgungen und Unterdruckungen unter der
osmanischen Herrschaft und kurdische Moslems, zu verlassen. Sie
haben, wie ihre armenischen Nachbarn unter russischer
Zaren-Herrschaft Schutz gesucht.
Wann
die ersten Êzîdî in diese Länder gefluchtet sind, um hier Schutz
zu suchen, ist mir nicht genau bekannt.
Auch
Layard berichtet über sie.
»Spät am Nachmittag kamen zwei Reiter
an, die anscheinend eine lange Reise gemacht hatten. Ihre
Kleider waren zerrissen und ihre Gesichter braun und vom Wetter
abgehärtet. Sie wurden von den sich um sie her versammelnden
Bewohnern des Dorfes mit allgemeinen Freudenbezeugungen
aufgenommen. Ihre Gewehre beiseite werfend, küßten sie mir und
dann dem Oberhaupt die Hand. Sie kamen eben zurück von einer
Mission zu einem Zweige der Jezidi, der, um Schutz gegen die
Tyrannei der Kurden zu finden, vor einigen Jahren über die Grenze
gegangen war und sich in russischem Gebiet niedergelassen hatte.
Bei einer früheren Gelegenheit hatten die Jezidi von Scheichan
eine Deputation an ihre Brüder geschickt, um eine Unterstützung
an Geld zur Erhaltung ihrer Priesterschaft und zur Instandhaltung
des Grabes Scheich Adis zu erbitten. Die Abgesandten waren aber
dem Häuptling von Bitlis in die Hände gefallen und ermordet
worden. Die zwei Reiter, die eben angekommen waren, waren
glücklicher als ihre Vorgänger gewesen - denn nicht allein allen
Gefahren waren sie entkommen, sondern sie brachten auch eine
bedeutende Summe Geldes mit. Sie beschrieben den blühenden
Zustand derer, die sie besucht, und die Wunder, die sie in
Georgien gesehen hatten.«
Die
Êzîdî fühlten sich, anders als ihren Brüdern und ihre Schwestern
in anderen Ländern, bis zum Zerfall der Sowjetunion vor
Verfolgungen sicherer und sie genossen auch eine anständige
Bildung. Sie haben auch eigene Bücher geschrieben und könnten
einen Radiosender, Bekannt als »Radio Eriwan«, betreiben.
Nach
dem Zerfall der Sowjetunionen mussten auch die Êzîdî für sich
eine neue Heimat suchen. Viele von ihnen stellen, wie ihren
Brüdern und ihre Schwestern aus anderen Ländern in verschiedenen
europäischen Ländern, u. a. auch in der Bundesrepublik
Deutschland Asylanträge. Ihre Anträge werden unbegründet
abgelehnt und sie werden in den Ländern abgeschoben aus denen sie
zwar gekommen sind aber nicht stammten. Um die Lage der Êzîdî in
Georgien beschreiben zu können möchte ich den aktuellsten und
umfangreichen Bericht von IGFM (Internationale Gesellschaft für
Menschenrechte) zur Hilfe nehmen.
Dieser Bericht beruht auf IGFM-Auskünften an die
Verwaltungsgerichte Weimar (22.12.1999) und Meiningen
(19.04.2000)
August 2000
© 2000 IGFM - Internationale Gesellschaft für Menschenrechte
Redaktion Wanda Wahnsiedler
Jezidi
eine
verschwiegene Minderheit auf der Flucht:
aus Georgien vertrieben - von Deutschland abgelehnt
2. Jezidi in
Georgien
2.1 Kurze Zeit der Anerkennung
Gemäß der Volkszählung von 1989 gab es
in Georgien 33 000 Jezidi. Nach dem "Blutigen Sonntag" in Tiflis,
als am 9.4.1989 sowjetische Sondereinheiten mit Kampfgas und
Armeespaten gegen die friedliche Demonstration der georgischen
Unabhängigkeitsbewegung vorgingen, hat sich die Mehrheit der
Jezidi dieser Bewegung angeschlossen.
Nachdem im Oktober 1990 das
demokratische Bündnis "Runder Tisch - Freies Georgien" unter
Leitung des Bürgerrechtlers, Swiad Gamsachurdia, in den ersten
freien Parlamentswahlen siegte, begann sich die Lage der Jezidi
spürbar zu verbessern. Sie erhielten das Recht, eine Zeitung in
ihrer Kurdensprache zu drucken, erhielten Sendezeiten im
Rundfunk; jezidische Lehrer durften in Schulen für jezidische
Kinder kurdischen Sprachunterricht geben. 1991 wurde in Georgien
die jezidische Vereinigung "Ronai" ("Licht") gegründet,
die sich mit der Pflege der jezidischen Kultur, Glaubens,
Traditionen und Sprache befaßte.
2.2 Verfolgung und Vertreibung
nach 1992
Der Verfolgung und Vertreibung der
Jezidi aus Georgien liegen gleichermaßen politische Gründe als
auch der wachsende Nationalismus in Gesellschaft, Kirche und
Staat zugrunde.
Staatliche Verfolgung
Die Nähe der Jezidi zur georgischen
Unabhängigkeitsbewegung und ihre Unterstützung für Präsident
Swiad Gamsachurdia brachte den Jezidi nach dessen Sturz infolge
eines bewaffneten Putsches Anfang 1992 den Vorwurf, "Swiadisten"1)
zu sein, und damit verbundene Verfolgung ein. Nach dem Ausbruch
des georgisch-abchasischen Bürgerkriegs im August 1992 kam für
diese religiöse Minderheit aufgrund des wachsenden Nationalismus
ein starker Vertreibungsdruck hinzu, der in einer Fluchtwelle
mündete, die einem Exodus gleichkam. Sie flohen vor einem Alltag,
der aus konstanter panischer Angst vor Überfällen, Gewalttaten
gegen jung und alt bis hin zu Morden, Entführung, Vergewaltigung,
Erpressung, Raubüberfällen, Vertreibung aus dem Eigenheim (das
bei Weigerung angezündet wurde) bestand. Sie hatten Angst, die
Kinder in die Schule zu schicken, weil sie dort von
aufgewiegelten Mitschülern verprügelt wurden. Sie hatten Angst,
daß der Sohn zwangsrekrutiert wird und im Zinksarg zurückkehrt.
Es begann damit, daß die Gemeindevorsteher - die Scheichs
- vertrieben oder umgebracht wurden, dann ihre Schützlinge. Die
meisten Jezidi flohen nach Rußland, ein kleiner Teil kam nach
Westeuropa.
Der Staat tat nichts, um die Jezidi zu
schützen. Er hatte weder den Willen noch den Wunsch, seine
Schutzfunktion auszuüben und Einhalt zu gebieten. Eher umgekehrt:
Es waren vor allem staatliche Organe -- das Innen- und das
Sicherheitsministerium, (Polizei und Geheimdienst), das
Verteidigungsministerium sowie die unter Präsident
Schewardnadse zu hohen Staatspersonen aufgestiegenen Warlords
--, die großen Anteil an diesem Verfolgungs- und
Vertreibungsdruck hatten. Nur in ganz seltenen Fällen nahm die
Polizei Ermittlungen wegen Gewalttaten, Entführungen und Morden
an Jezidi auf. Denn in vielen Fällen war sie der eigentliche
Täter. Was konnte man auch von einer Ordnungsbehörde erwarten,
der als Innenminister Personen vorstanden, wie
·
der 1993 von
Schewardnadse zum Innenminister berufene Temur Chatschischwili,
der eine 10jährige Haftstrafe verbüßt hatte, weil er einen
Menschen wegen einer Jeanshose umbrachte,
·
oder sein Nachfolger,
der ehem. KGB-General, Schota Kwiraja, der in Anwesenheit
Eduard Schewardnadses fünf wehrlose gefesselte Menschen
erschossen hat.
Schlimmste Verbrechen bis hin zum Mord,
die georgische Ordnungsorgane an den Jezidi nach 1992 verübten,
bleiben bis heute ungesühnt. Wie z.B.im Fall von Eduard
Tamojew, von dem die Polizei in Tiflis Schutzgelder erpresste
und ihn im April 1993 zu Tode prügelte, weil er die Zahlung
verweigerte. Einige weitere Beispiele aus der Liste der der IGFM
bekannten Fälle:
·
Der Jezide, Riso
Dawresow, erleidet infolge der Mißhandlungen auf dem
Polizeirevier einen Schlaganfall und stirbt.
·
Drei Polizisten gehörten
zu einer Gruppe, die im September 1994 die Wohnung der jezidschen
Familie Tscholi Agadschanow überfiel, ausraubte und zwei
anwesenden Frauen mit heißem Bügeleisen Brandwunden zufügte. Nach
Erstattung einer Anzeige wurde die Familie mit Drohanrufen
terrorisiert, im Februar 1995 wurde ihr Heim angezündet.
·
Der 18jährige Giwi
Odschojan wurde 1995 auf dem Polizeirevier erschlagen. Drei
Tage später starb sein Bruder Temur infolge einer giftigen
Injektion, die er auf dem gleichen Polizeirevier gewaltsam
verabreicht bekam.
·
Als Tengis Bakojan
wegen regelmäßiger Überfälle auf seine Familie 1994-95 bei der
Polizei Anzeige erstatten wollte, wurde er dort
zusammengeschlagen, und man droht ihm eine Haftstrafe an, sollte
er noch einmal eine Anzeige wagen. Weitere Überfälle und
gewalttätige Übergriffe auf die Familie und die Schutzlosigkeit
zwangen sie schließlich zur Flucht aus dem Land.
·
Familie Memeol
Kalaschow: Vater Memeol wurde im Februar 1995 entführt,
bewußtlos geschlagen, ihm wurden die Zähne ausgeschlagen. Polizei
verweigerte die Ermittlungen, weil er Jezide war. Seit 1995 wurde
sein Schwiegersohn, Surab Asmanow, mehrmals von der
Polizei festgenommen, die von der Familie Lösegeld für seine
Freilassung erpresst. Asmanows Elternhaus wurde niedergebrannt,
sein Vater schwer mißhandelt, seiner Mutter schnitt man die Nase
ab. Kalaschows Schwager verstarb an Mißhandlungen auf der
Polizeiwache.
·
Im März 1996 wurden
Teimuras Askarjan und sein Schwager von Polizisten auf
offener Straße entführt, ausgeraubt und bewußtlos geschlagen.
Zwei Tage später fand man sie schwer verletzt auf einem Tifliser
Friedhof. Askarjan überlebte die Verletzungen nicht und starb
kurz darauf im Krankenhaus. Sein Schwager ist seitdem behindert.
Im Dezember holte die Polizei ihn ab und erklärte der Familie,
daß sie ihn gegen 3000 US-Dollar freikaufen könne.
·
Im August 1996
überfielen Polizisten, die von der Familie Kasoew
regelmäßig Geld erpreßten, die Wohnung der Familie und rauben sie
aus. Der anwesenden Mutter, Kubar Kasoewa, fügten sie
Verbrennungen mit einem Bügeleisen zu.
·
Jahrelang gelang es dem
Oberstleutnant der Polizei, Reso Abassow, zu
verheimlichen, daß er jezidischen Glaubens war, bis der
georgische Geheimdienst es herausfand. Er wurde von zwei
Angehörigen des Geheimdienstes in seinem Arbeitszimmer
erschossen.
·
Rasmik Kalojan wurde von Polizisten, die von ihm Geld
erpressten, wegen ausstehender Zahlungen an seinem Arbeitsplatz
aufgesucht und zusammengeschlagen; sie nahmen ihm sein Auto weg.
Im Frühjahr 1997 floh die Familie nach wiederholten Erpressungen
und Brutalitäten der Polizei aus Georgien: beim letzten Besuch
stieß ein Polizist die Mutter so, daß sie ihr kleines Kind nicht
mehr halten konnte. Es fiel in einen Bottich mit heißem Wasser
und wurde verbrüht.
Wie die Familie T. Kokojan
vertrieben wurde
Die Großfamilie Kokojan lebte im Tiflis.
Nach 1992 begann man, sie nachdrücklich aufzufordern, ihre
Wohnung zu räumen und aus Georgien zu verschwinden, doch die
Kokojans weigerten sich. Am 27.7.1996 versuchten bewaffnete
Uniformierte, auf offener Straße die 16jährige Tochter Kokojans
zu entführen. Sie wehrte sich heftig, wurde daraufhin
zusammengeschlagen und mit Stiefeln in den Bauch getreten.
Passanten brachten sie ins Krankenhaus, wo sie umgehend operiert
werden mußte. Das Mädchen hat die Wohnung seitdem nicht mehr
verlassen. Am 2.8.1997 wurde Kokojans Ehefrau von drei
bewaffneten Uniformierten auf offener Straße ins Auto gezerrt.
Sie wurde von ihnen vergewaltigt und erst am nächsten Tag
freigelassen. Der Sohn mußte 1996 nach vier Wochen sein
Jura-Studium an der Hochschule aufgeben, weil er von seinen
georgischen Mitstudenten tagtäglich zusammengeschlagen,
ausgeraubt, erpresst und beschimpft wurde: "Ein Jezide hat kein
Recht auf ein Studium". Ständig wurde er von der Polizei
angehalten, die von ihm Geld forderte.
T. Kokojan, der ein Lebensmittellädchen
auf dem Markt betrieb, wurde von bewaffneten Polizisten und
Nationalgardisten aufgesucht und ausgeplündert. Wehren konnte er
sich nicht, man drohte ihm stets, ihn dann umzubringen. Am
15.4.1998 holte ihn die Polizei ab, brachte ins Innenministerium,
wo er entsetzlich zusammengeschlagen und mit kochendem Wasser
überbrüht wurde. Bevor man ihn auf freien Fuß setzte, erklärte
man ihm, daß sein Laden beschlagnahmt sei und er sich dort nicht
mehr blicken lassen dürfe. Am 5.5.1998 holte ihn die Polizei von
zu Hause ab und brachte aufs Revier. Dort schlug sie ihn so
zusammen, daß einige Rippen brachen. Die Polizei forderte ihn zum
wiederholten Mal auf, die Wohnung herzugeben, und drohte an,
anderenfalls seine Kinder zu verbrennen.
Am 1.6.1998 floh die Familie Kokojan
nach Deutschland. Der seelische und gesundheitliche Schaden, der
ihr in Georgien zugefügt wurde, ist enorm.
Nur in ganz seltenen Fällen wurden die
Staatsdiener bestraft, allerdings sehr milde, und waren stets die
ersten, die bei der nächsten Amnestie freikamen. So z.B. die drei
Polizis-ten, die Dschemal Unisjan erdrosselten, weil er
ihnen die Zahlung von Schutzgeldern verweigerte. Als sein Sohn
Tengis gegen das milde Urteil (zwei erhielten je 4, einer 3,5
Jahre Haft) Klage einlegte, drohte man ihm das Schicksal seines
Vaters an.
In allen Fällen wurde den
Hinterbliebenen der Opfer verdeutlicht, das Land auf schnellstem
Wege zu verlassen. Wer der Aufforderung nicht folgte, dessen Haus
wurde angezündet oder er wurde aus der Wohnung geworfen. Oder
aber man half mit Androhung von Gewalt, Entführung oder einem
Einzug zum Militär (aus dem bereits viele nicht lebend
zurückgekehrt sind) nach
Auch nach der Aufnahme Georgiens als
Vollmitglied in den Europarat im April 1999, hat sich an der Lage
der wenigen im Lande noch verbliebenen Jezidi nichts geändert.
Sie werden nach wie vor im Berufsleben so auch in der Bildung
benachteiligt. Aufgrund des Politmalus gehörten sie zu den
ersten, die entlassen wurden. Nach Auskunft der Hochschullehrer,
die Mitglieder der georgischen IGFM-Sektion sind, wurden
Jugendliche an der Aufnahme in eine Hochschule bzw. an einem
Hochschulstudium gehindert, sobald sich herausstellte, daß sie
Jezidi sind.
Auch blieben sie Zielobjekt der
polizeilichen Willkür. Beispielhaft dafür war die Reaktion der
Tifliser Polizei, nachdem im Bezirk, wo viele Jezidi leben, am
23.5.1999 der Polizeibeamte, Leri Telidze, gegen 23.00 Uhr von
Unbekannten erschossen wurde: Sie führte in der Nacht bei
jezidischen Familien eine groß angelegte Razzia durch. Wenn eine
Wohnung verschlossen war, weil keiner da war, wurde die Tür
eingetreten. Wer zu Hause war, wurde festgenommen und auf die
Reviere transportiert - Männer, Frauen, .Alte, Jugendliche.
Auszug aus einem Bericht in "Achali Toaba" ("Junge Generation")
vom 29.5.1999:
"... Malchas Safarow hatte furchtbare
blaue Flecken und Blutspuren im Gesicht. Eine Nachbarin sagte,
daß er bei der Polizei geschlagen wurde. Er selber sagte uns, daß
er von der Treppe gefallen sei. Es war schon erstaunlich, wie
viele Menschen nach einem Aufenthalt in einem der Polizeireviere
"von Treppen fallen" und dabei alle die gleichen Spuren und blaue
Flecken aufwiesen.
Murad Kazijan hat keine Angst und
erzählt: "Ich bin krank. Sie kommen und prügeln mich, es nimmt
kein Ende. Ich will die Spuren nicht zeigen, es ist mir peinlich.
Ich traue mich nicht mehr, auf die Straße zu gehen. Ein ganzes
Wohnviertel hat man zur Polizei gebracht. Sehen Sie dieses kranke
Mädchen? Sie ist taubstumm. Man hat sie auch mitgenommen. ..."
"Uns hat man zum Verhör mitgenommen.
Dort hat ein Polizist mich auf schlimmste Weise beschimpft. Wir
sind Jugendliche. Darf man sich so benehmen? Sie sagten mir "Du
bis als Jungfrau hierher gebracht worden, gehst aber nicht mehr
als solche heim", sagt Inga Aslanjan. Eine alte Frau erzählt, daß
die Polizei ihre Wohnungstür und Fensterscheiben eingeschlagen
hat, als sie nicht daheim war. Ein junger Mann sagt: "Ich habe
Angst vor einer neuen Festnahme. Deswegen gehe ich nicht mehr zur
Arbeit..."
Nach dem Polizistenmord erklärte der
Tifliser Polizeichef im Fernsehen wörtlich: "Wir werden uns für
diesen Mord rächen". Das was man den Menschen hier angetan hat,
war seine Rache.
Beim Abschied sagten mir meine
Gesprächspartner: "Man hat uns gesagt, daß der Täter bekannt ist.
Was will man dann von uns? Wie verweigern keine Aussage, aber man
muß uns doch nicht schlagen und beschimpfen. Viele Familien hier
sind offiziell weggezogen, tatsächlich aber sind sie geflohen,
weil sie Angst hatten. Sie hatten Angst, von der Polizei
festgenommen und geschlagen zu werden. Wir gehen ins Bett voll
bekleidet, weil wir Angst haben, daß sie wieder kommen. ..."
Ein Entkommen ist praktisch nicht
möglich. Der Teil Georgiens, der von Tiflis aus regiert wird --
d.h. alle Regionen außer Abchasien, Südossetien und z. T.
Adscharien --, ist ein zentralistisch regierter Staat mit
straffen Zuzugsregeln, die noch aus der Sowjetzeit stammen. Das
Meldesystem gewährleistet, daß die Einwohnerbehörde am neuen
Wohnort Zugriff auf die Daten hat, die am alten Wohnort über den
Einwohner angelegt wurden. Eine Übersiedlung in das
separatistische Abchasien ist nicht möglich, da die
georgisch-abchasische Grenze für derartige Unternehmungen
undurchlässig ist. Darüber hinaus steht der abchasische
Nationalismus dem georgischen in nichts nach. Gleiches trifft auf
Südossetien zu.
2.3 Nationalismus und Kirche
Der Nationalismus unter den Georgiern
stieg in dem Maße, in dem separatistische Bewegungen in den
Teilrepubliken bzw. -regionen Georgiens (1990 in Südossetien und
1992 in Abchasien) zunahmen, die Wirtschaft infolge der drei
Bürgerkriege und Korruption ruiniert wurde, das öffentliche Leben
durch marodierende Banden, wie der "Mchedrioni" des wegen
Raubmords vorbestraften Vizestaatschefs, Dschaba Iosseliani, zum
Erliegen kam, und die mit ihnen zusammenarbeitenden Staatsorgane
Georgien zu einem rechtsftreien Raum machten. Im gleichen Maße
stieg gegenüber Andersgläubigen die Unduldsamkeit der georgischen
orthodoxen Kirche und ihres Patriarchats, das eine maßgebliche
Rolle beim bewaffneten Putsch gegen Präsident Gamsachurdia
spielte und ein loyaler Verbündeter dessen Nachfolgers
Schewardnadse war und ist.
1995 erhielt die orthodoxe georgische
Kirche de-facto den Status eines Staatskirche. Zwei Jahre später
trat sie aus dem Welkirchenrat, dessen jahrelanger Vorsitzender
der KGB-Agent mit dem Decknamen "Iverieli" -- der georgische
Patriarch Ilia II -- war, aus. Nichtorthodoxe werden von ihr als
Sektierer bezeichnet und bekämpft, wobei ihr dabei die Polizei
und nationalistische Georgier zur Seite stehen. Gewalttätige
Übergriffe auf Andersgläubige, gewalttätige Auflösung ihrer
Gottesdienste oder religiöser Feiern und die Beschlagnahme und
Verbrennung ihrer religiösen Literatur sind keine Seltenheit.
Bezeichnend ist der Brief des Patriarchen Ilia II vom 30.9.1995
an Staatschef Schewardnadse und an den Vorsitzenden des
georgischen Parlaments. Auszug:
"... Wir machen uns Sorgen darüber, daß
das Volk des unabhängigen Georgiens z.Zt. von verschiedenen
unwahren Lehren und Sekten angegriffen wird. ... Zu unserem
Bedauern, zogen sie schon viele Menschen auf ihre Seite. Das
bringt große Gefahr nicht nur für unsere nationale Einheit,
Traditionen und Moral, sondern auch für unsere Kultur und den
wahren Glauben unseres Volkes. Das georgische Volk ist seit
Jahrhunderten ein Volk orthodoxen Glaubens. Das muss auch heute
so bleiben. Ein Mensch, der sich vom orthodoxen Glauben entfernt,
ist für sein Volk verloren. Die Georgische Kirche fordert die
georgische Regierung auf, die Tätigkeit der Sektierer und anderer
religiösen Gemeinschaften in unserem Land zu verurteilen, und
ihre Tätigkeit als einen Angriff gegen das georgische Volk
einzustufen. Es müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden,
die solche Tätigkeiten in Georgien verbieten. ..."
Als Papst Johannes Paul II im November
1999 Georgien besuchte, warnte das Patriarchat der Georgischen
Orthodoxen Kirche in einer offiziellen Erklärung, daß orthodoxe
Gläubige eine Todsünde begehen würden, sollten sie an der
Papstmesse teilnehmen.
Die orthodoxe Kirche in Georgien trägt
Mitschuld daran, dass die Jezidi an der Ausübung ihrer Religion
behindert, während ihrer religiösen Feste gestört, jezidische
Gräber geschändet werden. Sie trägt Mitschuld an der brutalen
Vertreibung der Jezidi aus Georgien, die in diesem Land zu den
kleinsten und schutzlosesten Gruppen gehören. Sie schwieg,
während nationalistische Georgier Jezidi nachstellten, Frauen und
junge Mädchen vergewaltigten, die Jezidi mit Gewalt aus ihren
Wohnungen vertrieben, um sie zum Verlassen Georgiens zu zwingen.
Die gleiche Mitschuld trägt der Staat,
der den Nationalismus und Unduldsamkeit gegenüber Andersgläubigen
nährt. Ende 1991 gab es in Georgien noch über 4000 Familien der
Duchoboren - einer kleinen russischen Religionsgemeinschaft
(Glaube ähnlich den Quakern in den USA), deren Vorfahren vor 150
Jahren vor der Verfolgung durch die Russische Orthodoxe Kirche
nach Georgien geflohen waren. Anfang 1999 haben die letzten 60
Familien der Duchoboren Georgien verlassen, um in Kanada eine
sichere Zuflucht zu finden.
2.4 Nationalismus und die Armee
In jedem Land sind die Streitkräfte das
Spiegelbild der Gesellschaft in ihrem Land. Der einzige
Unterschied ist, daß das Austragen der gesellschaftlichen
Konflikte hier geballt und auf kleinstem abgeschotteten Raum
geschieht, aus dem eine Flucht unmöglich ist. Die aus der
Sowjetarmee übernommene Verachtung der Angehörigen nationaler
geschweige denn religiöser Minderheiten seitens Angehöriger der
Titularnation ist infolge des wachsenden Nationalismus, der vor
allem im georgisch-abchasischen Bürgerkrieg seinen reichsten
Nährboden hat, zu einer Bedrohung für Rekruten nichtgeorgischer
Abstammung geworden.
Viele Jezidi, die während dieses
Bürgerkriegs zwangsrekrutiert wurden, gelten seitdem entweder als
vermißt oder wurden durch einen Schuß in den Rücken, vermutlich
von Militärangehörigen der eigenen Truppe, getötet. Jetzt,
nachdem man sie beinahe alle aus Georgien vertrieben bzw. zur
Flucht aus dem Land gezwungen hat, dringen über die wenigen noch
dort Verbliebenen kaum Informationen nach draußen.
Allerdings kann ein Blick auf die Lage
anderer nationaler und religiöser Minderheiten in dieser Hinsicht
aufschlußreich sein. So hat z.B. die in Georgien lebende
aserische Minderheit (zählt ca. 250 000 Personen) 1998 die
Gesellschaft "Otan" gegründet, um ihre Rechte zu verteidigen. Am
16.2.1999 erklärte der "Otan"-Vorsitzende, Kamil Kiredschi, auf
einer Pressekonferenz in Baku/Aserbaidschan, daß in den
georgischen Streitkräften die zügellose Gewalt gegen Rekruten
aserischer Herkunft dramatisch zugenommen habe. Er berichtete,
daß allein innerhalb der ersten Februar-Hälfte ca. 70
aserischstammende Rekruten, die in Tiflis stationiert waren,
infolge der Mißhandlungen und in Angst um ihr Leben aus der Armee
desertiert sind. Alle Beschwerden der "Otan"-Gesellschaft an
Präsident Schewardnadse und den Verteidigungsminister hätten zu
keinem Ergebnis geführt. (RFE/RL, Turan und ANS-Press,
17.2.1999.)
Die IGFM geht davon aus, daß die Lage
der Rekruten-Jezidi die gleiche, wenn nicht noch schlimmer ist,
da die Jezidi, nachdem ihre Organisation "Ronai" aufhörte zu
existieren, kein Sprachrohr mehr haben, das die Öffentlichkeit
auf ihr Schicksal aufmerksam machen würde.
3. Das
Schicksal der jezidischen Kulturvereinigung "Ronai" ("Licht")
Nach dem Sturz des georgischen
Parlaments, der Regierung und des Präsidenten am 6.1.1992 begann
für die jezidische Minderheit eine schlimme Verfolgung, in deren
Folge ihr Sprachrohr, die "Ronai" zerschlagen wurde.
Im Februar 1992 fanden beim "Ronai"-Vorstandsmitglied,
Josef Akoew zwei Hausdurchsuchungen statt, bei denen die
gesamte jezidische Literatur vom Geheimdienst und der Polizei
beschlagnahmt wurde. Als Akoew dagegen scharf protestierte,
schlugen sie ihn mit Gewehrkolben zusammengeschlagen und nahmen
ihn "wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt" für drei Tage in
Arrest. Er verbrachte sie im Tifliser Untersuchungsgefängnis
Ortatschala, wo man von ihm mit Folter Aussagen über "Ronai"-Kontakte
zu ausländischen Organisationen und zu Anhängern des Präsidenten
Gamsachurdia abpressen wollte.
Um sich besser schützen und die Belange
der jezidischen Religionsminderheit besser vertreten zu können,
beschloß daraufhin "Ronai", der Gesellschaft "Rustaweli"
beizutreten, deren damaliger Vorsitzender Ministerpräsident
Tengis Sigua war. "Ronai" erhielt ein Zimmer im Büro der
Rustaweli-Gesellschaft. Während "Ronai" selbst sich jetzt
einigermaßen sicher fühlte, nahm die Verfolgung der Jezidi zu.
Allein im März und April 1992 hatten sich an "Ronai" über 500
Jezidi gewandt, deren Beschwerden stets die gleichen waren:
willkürliche Festnahmen, Entführung junger Jezidinnen, die später
vergewaltigt, entstellt und ermordet aufgefunden wurden,
Erpressung, gewalttätige Übergriffe, Beschlagnahme des Eigentums,
Vertreibung aus dem Eigenheim, Aufforderung zum Verlassen
Georgiens.
Die Gesetzlosigkeit und Willkür der
paramilitärischen "Mchedrioni" des Vizestaatschefs Dschaba
Iosseliani (vorbestraft wegen Raubmords an einer Jüdin, 1995-2000
inhaftiert wegen Attentats auf Präsident Schewardnadse), der
Nationalgardisten des damaligen Verteidigungsministers Tengis
Kitowani und der Miliz hatten zur Folge, daß immer mehr Jezidi,
in Angst um ihr Leben, die Flucht aus dem Land ergriffen.
Im September 1992 versprach der damalige
Vorsitzende der staatlichen Menschenrechtskommission Georgiens,
Sandro Kawsadse, unter dem Druck ausländischer kurdischer
Organisationen, deren Vertreter Georgien ausgesucht hatten,
Maßnahmen gegen die Verfolgung der Jezidi zu ergreifen und sich
für die Einleitung von Ermittlungen in Fallen der ungeklärten
Morde an Jezidi einzusetzen.
Gleich nach der Abreise der
ausländischen Vertreter begann bei "Ronai" ein Telefonterror mit
Morddrohungen, die Fassade ihres Büros wurde mehrmals beschossen,
der 28jährige Jurist, Merab Namadow, zuständig bei "Ronai"
für Pressearbeit, wurde vor dem Hauseingang erschossen.
Im Oktober 1992 wurde "Ronai"-Vorstandsmitglied,
Josef Akoew, ohne Begründung festgenommen, aufs Revier
gebracht und dort verprügelt. Auf seine Frage, warum man ihn so
behandele, erhielt er als Antwort, daß er ein Kurde und daher
Gast auf georgischer Erde sei, und in Zukunft den Mund halten
solle. In die Wohnung seiner Schwester, Marina Tscholajan,
drang eine bewaffnete Gruppe ein, und forderte die Herausgabe von
Geld und Schmuck. Als Frau Tscholajan erklärte, daß sie nichts
habe, überbrühten sie mit kochendem Wasser ihre kleine Tochter
Elisabeth.
Im November 1992 wurde Akoew als erster
der "Ronai"-Mitarbeiter in den georgisch-abchasischen Krieg
zwangseingezogen und nach Suchumi abkommandiert. Ende Dezember
1992 wurde das "Ronai"-Büro überfallen, ausgeraubt und
zertrümmert, alle männlichen Mitarbeiter wurden in den Krieg
zwangsrekrutiert. Nur wenige kehrten zurück.
Im Januar 1993 verhaften
OMON-Sondermilizen das "Ronai"-Mitglied, Surik Matojan,
weil er als Redner auf einer Kundgebung der georgischen
regimekritischen Opposition auftrat. Er wurde zu 3 Jahren Haft
verurteilt. Sein Sohn, Rafael Aliew, der sich mit Fällen
der im Abchasien-Krieg verschwundener jezidischer Soldaden
beschäftigte, wurde zwangsrekrutiert und in den Bürgerkrieg
geschickt. Nach seiner Rückkehr setzte er heimlich seine
Ermittlungsarbeit fort. Nach der Haftentlassung seines Vaters im
Januar 1996 versuchten beide das "Ronai"-Presseorgan, "Die Stimme
der Jezidi", wiederzubeleben. Am 25.12. 1996 sollte sie nach über
vier Jahren in einer kleinen Auflage erscheinen und
Ermittlungsergebnisse über drei Fälle verschwundener
Soldaten-Jezidi beinhalten. Dazu kam es nicht. Am gleichen Tag
wurden Vater und Sohn von der Polizei abgeholt, die sie
verprügelte und befahl, ihre Tätigkeit einzustellen. Kurze Zeit
später starb Surik Matojan, sein Sohn mit Familie mußte aus
Georgien fliehen.
Dem "Ronai"-Vorsitzenden, Jurij
Nabiew, gelang mit Josef Akoew und Merab Schamoew
die Flucht nach Moskau, wo sie im März 1993 eine Assoziation der
Jezidi in der GUS gründeten. Nachdem der Moskauer
Bürgermeister Luschkow nach dem Oktober-Putsch 1993
pogromartige Razzien gegen "Personen kaukasischer
Nationalität" durchführen ließ und deren Ausweisung aus
Moskau angeordnet hatte, tauchten die drei "Ronai"-Vorstandsmitglieder
unter.
Akoew schlug sich nach Armenien durch,
wo er sich bis Februar 1994 in den Ruinen des verlassenen Dorfes
Getaschen, in denen seine Tante Zuflucht fand, versteckt hielt.
Dann ging er nach St. Petersburg. 1996 kehrte er heimlich nach
Georgien zurück, wo er sich bei Rustawi versteckt hielt. Mitte
Juli 1996 verließ er mit Familie heimlich Georgien und gelangte
über Kiew/Ukraine in die Bundesrepublik Deutschland. Sein
Asylantrag wurde abgelehnt, im Juni 1997 wurde er aus Bayern
nach Georgien abgeschoben. Konkrete Angaben darüber, was mit
ihm nach Ankunft in Tiflis geschah, haben wir nicht. Wir konnten
nur in Erfahrung bringen, daß ihm die Flucht nach Armenien
gelungen ist, wo er sich in einem entlegenen Dorf bei Verwandten
versteckt hält.
Dort fand Zuflucht auch seine Schwester,
Marina Tscholajan, die am 26.9.1996 aus München
abgeschoben wurde. Nach Ankunft auf dem Tifliser Flughafen wurde
sie vom Sicherheitsdienst festgenommen, mehrere Stunden verhört,
ihre gesamte Habe beschlagnahmt. Mit der Begründung, sie habe
Heimatverrat begangen, kam sie vorübergehend in
Untersuchungshaft. Zwei Tage später setzte man sie auf freien Fuß
mit dem Verbot, Tiflis zu verlassen, und leitete gegen sie ein
Verfahren wegen "Verletzung der Paßbestimmungen" ein. Daraufhin
floh sie zu ihrem Bruder nach Armenien.
4. Jezidische
Flüchtlinge in Deutschland
Abschiebung, weil die Auswärtige
Amt ihre Verfolgung leugnet
Die wenigen jezidischen Familien, die
auf der Suche nach Zuflucht in die Bundesrepublik Deutschland
kamen, sind hier unwillkommen. Sie haben weder eine politische
Lobby noch ein Mutterland als Staatsgebilde und folglich kein
offizielles Sprachrohr, das ihnen in der Weltöffentlichkeit Gehör
verschaffen würde. Und ihre Organisation "Ronai", die für sie
sprechen könnte, existiert nicht mehr. Den Jezidi selbst schenkt
man kaum oder kein Gehör, geschweige denn Glauben, wenn sie
deutschen Institutionen ihre Torturen schildern. Eine
federführende Rolle kommt hier dem Auswärtigen Amt zu.
Die IGFM musste feststellen, dass die
durchgehend negativen Entscheide des Bundesamts für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) und der
Verwaltungsgerichte ausschliesslich auf Lageberichten des
Auswärtigen Amtes beruhen, das die Verfolgung dieser Minderheit
und auch sonstige schwere Menschenrechtsverletzungen in Georgien
konsequent leugnet und Beweise der Menschenrechtsorganisation als
"Gefälligkeitsauskünfte" verunglimpft. Dabei stützt sich das
Auswärtige Amt größtenteils auf Auskünfte, die es bei staatlichen
Behörden bzw. bei Regierungsorganen Georgiens einholt.
Mehr noch. Im Falle der Jezidi hat das
Auswärtige Amt in seinem Schreiben vom 15.6.2000 (liegt der IGFM
vor) eine unwahre Auskunft erteilt: Er behauptete, das
weltliche Oberhaupt der Jezidi, Herr Mir Tashin Said Berg,
hätte angeblich in seinem Gespräch mit dem Auswärtigen Amt am
9.5.2000 gesagt, dass die Jezidi in Georgien (und Armenien)
"nicht verfolgt" werden. Das Oberhaupt der Jezidi hatte aber
genau das Gegenteil gesagt - dass die Jezidi dort zahlreiche
Menschenrechtsverletzungen erleiden und diskriminiert werden.
Große Sorgen bereitet daher der IGFM das
Schicksal der aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschobeben
Jezidi, deren Asylantrag abgelehnt wurde. In den meisten Fällen
gelten sie als "verschollen". Einige Beispiele:
o
Am 17.11.1999 wurde Malchas
Galojan ohne seine Ehefrau nach Georgien abgeschoben. Am
18.11.1999 brachen bewaffnete Polizisten die Tür seiner Wohnung
ein, schlugen ihn zusammen und forderten von ihm 5000 US-Dollar.
Da er dieses Geld nicht hatte, brachten Herrn Galojan zur
Polizei, wo er in eine Zelle gesperrt wurde - bis er nicht gegen
die obige Summe freigekauft wird. Drei Tage später brachten seine
Verwandten 2500 US-Dollar, die sie zusammen borgten, der Polizei.
Er wurde mit der Auflage auf freien Fuß gesetzt, den Rest der
Summe zu beschaffen. Seine Ehefrau wurde am 12.1.2000 nach
Georgien abgeschoben. Kurz danach verlieren sich ihre Spuren.
o S.Ch. (voller Name der IGFM bekannt) wurde
etwa zur gleichen Zeit nach Georgien abgeschoben. Seine Spur
verliert sich am Tifliser Flughafen. Man weiß nur, daß er nach
Ankunft von georgischen Zollbeamten und Angehörigen des
Sicherheitsdienstes festgenommen wurde, die Geld von ihm wollten.
o A.O. (voller Name der IGFM bekannt) wurde am
5.9.1999 nach Tiflis abgeschoben und gilt seitdem als vermißt.
o Rostam Issajew wurde Anfang 1999 nach Tiflis
abgeschoben. Am Tag seiner Ankunft wurde er von bewaffneten
Uniformierten aufgesucht und abgeführt, und gilt seitdem als
vermißt.
Gegen die Lageberichte des Auswärtigen
Amtes kann sich eine von ihm darin verunglimpfte
Menschenrechtsorganisation, geschweige denn ein Asylbewerber,
kaum wehren, da das Auswärtige Amt sie als "nur für den
Dienstgebrauch" zulässt und somit der Öffentlichkeit vorenthält.
Andererseits ist der IGFM in keinem Fall der zwangsabgeschobenen
Jezidi bekannt geworden, dass das Auswärtige Amt ihrem weiteren
Schicksal in Georgien über seine Botschaft nachgegangen wäre.
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1) - Den Begriff "Swiadisten" erfand der
georgische Präsident Eduard Schewardnadse. Damit bezeichnet er
nicht nur die Anhänger seines Vorgängers, Swiad Gamsachurdia,
sondern alle, die sein Regime ablehnen. Westliche Politiker und
Medien haben diesen Begriff übernommen, ohne sich der Bedeutung
im Klaren zu sein.
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