Kapitel Zwei



 

Êzîdî und der Wehrdienst


 

Jeder türkischer Staatsbürger, männlichen Geschlechts ab 20. Lebensjahr ist Währdienst pflichtig. Ausgenommen sind nur diejenigen, die wegen einer schweren Behinderung, (blind, taub, und querschnittsgelähmt) ausgemustert werden.

Dem Gesetze nach gibt es keine Behinderungsgraden, wonach man von bestimmten Aufgaben, Diensten befreit bzw. ausgenommen wird. Entweder ist man diensttauglich oder nicht diensttauglich, was anderes gibt es nicht. 

Schon immer war und ist für die Êzîdî der Krieg bzw. Wehrdienst eine schlimme Sache, das sie nur unter Zwang leisten können. Ohne Grund und Zweck Krieg zu führen ist für sie gründsetzlicht verboten. Sie sind auch der Meinung, dass man auch nicht nötig hat es zu lernen, wie man eine Waffe gegen die Menschen zu bedienen und zu führen hat. Auch, wenn sie im Laufe ihrer Geschichte fast ununterbrochen gezwungen waren, immer wieder selber zu den Waffen zu greifen, um sich gegen ihre übermächtigen Feinde zu verteidigen, hat sich an ihre pazifistische Einstellung gegen den Krieg recht wenig geändert. Die Ausbildung an der Waffe, oder lernen, wie man Menschen angreifen und töten kann ist nach der Religion der Êzîdî eine Sünde.

Sie glauben, dass das Nehmen von Leben nur Gottessache ist. Einzig und alleine ist er berechtigt das Leben, das er einem Menschen gegeben habe ihm auch wider wegzunehmen.

Die Êzîdî waren bis Mitte der 19. Jahrhundert von dem Kriegsdienst befreit dafür müssten sie aber schwer bluten. Sie wurden zur Kriegsdienst nicht gezwungen, weil sie Êzîdî waren und Êzîdî waren nach der Meinung von Moslems „Ungläubige“ die in keinen Staatsdienst aufgenommen werden dürften.

Hierzu hat auch der englische Archäologe, Austen Henry, Layard in seinem Buch „Niniveh und Babylon. Nebst Beschreibung seiner Reisen in Armenien, Kurdistan und der Wüste. (1856)“ wie folgt geschrieben: (Schreibweise und Grammatik wurden beibehalten) 

 

»Kawal Jusuf, der oberste Prediger der Jezidi nebst vier Gebietsvorsteher aus der Gegend von Diarbekir, die sich seit einigen Monaten in Constantinopel aufgehalten hatten, schlossen sich meiner Reisegesellschaft an. Nach meiner Abreise von Mosul im Jahre 1847, war die Conscription, zu der vorher nur die mohammedanischen Einwohner des Paschaliks gezwungen wurden, auch auf die Jezidi ausgedehnt worden, die eben so wie die Christen bisher von Kriegsdiensten frei waren, nach einen allgemein gültigen Gesetze, das durch den Koran bestätigt und bis jetzt noch von fast allen Volkern mohammedanischen Glaubens beachtet wurde, welches bestimmt, dass nur Rechtgläubige in dem Heere des Staates dienen können. Wenn den Jezidi zugestanden wurde, dass sie keinen ungläubige Secte seien, so mussten sie naturlich, eben so wie die Drusen und Ansyri auf dem Libanon, zu den Moslemen gezählt werden, und die Regierung hatte in neuester Zeit versucht, unter ihnen Recruten für die regulären Truppen auszuheben. Die neuen Verordnungen waren mit grosser Strenge durchgeführt worden und hatten zu vielfachen Grausamkeiten und Bedrückungen  von seiten der Localbehörden Anlass gegeben. Ausser dem allen Orientalen gemeinsamen Wiederwillen gegen Zwangsdienst im Heere, hatten die Jezidi noch besondere Gründe, sich den Befehlen der Regierung zu wiedersetzen. Sie konnten nicht Nizam oder diciplinierte Soldaten werden, ohne die Gebräuche und Vorschriften ihrer Religion offen zu verletzen. Das Bad, welches die türkischen Soldaten wöchendlich einmal gemeinschaftlich nehmen müssen, ist für sie eine Verunreinigung, wenn sie es in Gemeinschaft mit Muhammedanern nehmen; die blaue Farbe und einige Theile der türkischen Uniform verbieten ihre Gesetze unbedingt, und manche Nahrungsmittel, die als tägliche Ration unter die Truppen verteilt werden, dürfen sie nicht geniessen. Von allen diesen Einwendungen aber wollten Recrutirungsbeamteten nicht wissen, die vielmehr ihre Befehle mit der grosste und unnöthigen Strenge durchführen. Die Jezidi`s, immer bereit für ihren Glauben zu dulden, setzten Wiederstand entgegen, und nicht wenige starben unter den Qualen, welche man sie deshalb erdulden lies. Ausser dem waren sie noch den Bedrückungen und ungesetzlichen Erpressungen der Localbehörden ausgesetzt. Ihre Kinder dürften gesetzlich noch öffentlich verkauft werden, und, ungeachtet der Einführung des neuen Regierungssystems in den Provinzen, waren die Eltern oft wegen ihrer Religion der Verfolgung und selbst dem Tode ausgesetzt. Bei diesem Stande der Dinge beschlossen Hussein Bey und Scheikh Nasr, die Häupter der ganzen Gemeinde, welche gehört hatten, dass ich in Constantinopel sei, eine Deputation abzusenden, um ihre Beschwerden dem Sultan vorzulegen, in der Hoffnung, dass sie durch meine Vermittlung Zutritt zu den Ministern des Staats erhalten würden. Kawal Jusuf und seine Begleiter wurden zu dieser Mission erwählt, und das Geld für die Kosten ihrer Reise durch freiwillige Beiträge von den Gliedern der Secte zusammengebracht.

Nach mancherlei Schwierigkeiten und Gefahren erreichten sie die Hauptstadt und fanden meine Wohnung auf. Ohne Zeit zu verlieren stellte ich sie Sir Statford Canning vor, der, immer geneigt, seinen mächtigen Einfluss geltend zu machen,  wo es sich um die Sache der Humanität handelt, das Unrecht, worüber sie sich beklagten, sogleich zur kenntniss der hohen Pforte brachte. Durch seine freundliche Vermittlung wurde den Jezidi ein Ferman, oder kaiserlicher Befehl, ausgefertigt, der sie von allen ungesetzlichen Lasten befreide, den Verkauf ihrer Kinder als Sclaven untersagte, ihnen vollständige Religionsfreiheit sicherte und sie mit den übrigen Secten des Reiches auf gleiche Stufe stellte.

Ferner erhielten sie die Zusicherung, dass Anstalten getroffen werden sollten, sie von solchen militärischen Verfügungen zu entbinden, welche ihren Dienst im Heere mit der strengen Beobachtung ihrer religiösen Pflichten unvereinbar machen.

Als Kawal Jusuf seine Mission vollendet, nahm er mit Vergnügen meinen Vorschlag an, mit mir nach Mosul zurückzukehren. Seine Begleiter erwarteten noch die Ausfertigung einiger Documente von der Pforte und mussten in Constantinopel bleiben bis ihre Geschäfte beendigt waren«

Darüber, wie die Lage der Êzîdî zu jener Zeit war und unter welche Grausamkeiten man sie damals Rekrutierte, kann man es aus heutiger Sicht nicht genauer und kurzer schreiben.

 

Der Gouverneur der neugegründeten Provinz Baghdad (Bexdayê), zu dem der größte Teil des heutigen Irak und auch Kuwait umfaste, Mithat Paşa hat 1872 beschlossen, dass auch die Êzîdî des Sêxan (Schechan) Wehrdienst leisten sollten. Die Êzîdî richteten daraufhin ein Memorandum an Midhat Paşa und die osmanischen Autoritäten, in dem sie ihre zahlreichen religiösen Tabus erwähnten, die sie hätten nicht einhalten könnten, wenn sie sich im Wehrdienst befänden.

Folgende religiöse Grunde werden/wurden benannt, die für die Êzîdî gegen den Dienst an der Waffe  sprechen.

1. Es ist unmöglich für einen Yezidi, in die Armee zu gehen.

2 Jeder Yezide muß dreimal im Jahr -im April, September und No­vember - die Symbole des Tausi Melek besuchen.

3. Jeder Yezide muß das Heiligtum Lalish einmal im Jahr besuchen. Er soll vom 6 Oktober bis zum 13. Oktober das Heiligtum des Sheikh Adi besuchen.

4. Bei Sonnenaufgang und Sonnenuntergang muß ein Yezide zu einem Platz gehen, wo keine Muslims, Christen und Juden sich befinden, und er soll beten.

5. Jeder Yezide muss die Hand seines/seiner »Bruders/Schwester für das Leben nach dem Tod«. Birayê Axiretê, des Sheikhs und des pirs küssen.

6. Wenn ein Yezide stirbt, dann muss der Biraye Axirete, ein Sheikh, ein Pîr oder ein Qewwal anwesend sein, der für ihn um Vergebung bittet.

 7. Jeder Yezide sollte Erde vom Grab des Sheikh Adi bei sich haben, das ihn beschützt.

 8. Wenn ein Yezide fastet, dann soll er zuhause fasten. Jeden Morgen vor dem Fasten muss der Yezide zu seinem Sheikh oder Pir gehen, und be­vor er am Abend sein Fasten bricht, muss er sie ebenfalls besuchen. Bevor er mit dem Essen beginnt, soll der Fastende zwei oder drei Gläser vom heili­gen Wein des Pirs oder Sheikhs trinken.

 9. Jeder Yezide muss »einen/eine Bruder/Schwester für das Leben nach dem Tod«, Birayê Axiretê, haben.

 10. Jeder Yezide muß ein Unterhemd tragen, das sich Gerivan nent.

11. Yeziden sollen keine Kleidung tragen, die eine blaue Farbe hat.

12. Ein Yezide soll nicht mit dem Löffel eines Andersgläubigen essen. Ebenfalls soll ein Yezide nicht aus dem Glas eines Christen, Muslim oder Juden trinken.

 13. Ein Yezide darf nicht Fisch, Bohnen, Kohl oder Lettich* essen. Dort, wo Lettich wächst, darf ein Yezide nicht wohnen.

 

Nach der Petition, die Layard erwähnte, ist eine zweite nach Bexdayê (Baghdad) geschickt worden, die ist ebenfalls erfolgreich gewesen. 1875 wurden sie gegen die Zahlung einer Ablösungssteuer von 50 Lire vom Militärdienst befreit.

Bereits 1885 wurde erneut beschlossen, dass die Êzîdî neben der Zahlung von 50 Lire auch für kurze Zeit Wehrdienst leisten müssten.      

Diese Bestimmung galt natürlich, solange das osmanische Reich bestanden hat.

Als das osmanische Reich am Ende der I. Weltkrieg (von 1911 bis 1918) zusammengebrochen ist, hat der  Armeegeneral, Mustafa Kemal Paşa (genant auch Atatürk= Vater aller Türken) 1923 die Republik Türkei ausgerufen. Mit der Grenzfestlegung zwischen der Türkei und die Angrenzenden Länder wurde auch die Schickzahl der Kurden und mit ihnen die der Êzîdî bis zum heutigen Tag besiegelt. Nach der Ausrufung und Entstehung der neuen Länder, in denen die Êzîdî ihre Wohnsiedlungen hatten, ist auch die allgemeine Wehrpflicht eingeführt worden. Die neu eingeführte Wehrpflicht erkannte natürlich die Einwände der Êzîdî gegen die Kriegsführung nicht an. Die Êzîdî hatten keine Wahl, sich davon zu drücken. Von nun an wurden sie regelrecht zum Kriegsdienst gezwungen. Von allen Ländern, die die Êzîdî zum Waffendienst zwangen, ist die Türkei für sie am schlimmsten.

Z. B. Im Irak wurde früher den Êzîdî selber überlassen, wo sie dienen wollten und ob sie ihren Bart schneiden wollten oder nicht. Solche Selbstentscheidungen waren und sind in der Türkei undenkbar. In der Türkei werden alle Jugendlichen einberufen. Der Bemusterte hat die Möglichkeit, gegen die Zahlung von einem Geldbetrag, seinen Eintritt in die Armee um sechs Monate zu verschieben. Die Soldaten haben kein Recht darauf einen Antrag auf den Dienst in der Heimatnähe zu stellen. Vom ersten Tag an müssen alle Soldaten ihre Bärte ganz abrasieren, was für die Êzîdî eine Sünde ist, und die Haare ganz kurz schneiden. Sie haben aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit gegenüber den anderen Soldaten keine Sonderrechte. Sie müssen das Essen und die gleichen Sachen anziehen, was ihnen zugeteilt wird. Ob das gegen ihre Religion verstößt oder nicht interessiert einfach niemandem.

Aber am schlimmsten, für die Êzîdî, waren die Misshandlungen, sei es seitens der Vorgesetzten oder auch der Kameraden, die sie wehrend ihres Dienstes erdulden müssten. Die einzige Abwehr, die sie hatten war die Leugnung ihrer Identität und Religion. Sie hofften und beteten, von der ersten Stunde an bis zum letzten, dafür, dass sie als Êzîdî nicht erkannt werden. Sie waren der Beschimpfungen, Schlägen und nicht selten Morddrohungen ihrer Vorgesetzten und Kameraden vollkommen schutzlos ausgeliefert.

In der Türkei ist es normalerweise gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder selber entscheiden darf ob er an dem wöchentlichen Religionsunterricht teilnimmt oder nicht, aber dieses Gesetz wurde übergangen, wenn es sich herausstellte, dass die betroffene Personen Êzîdî sind. Dann zeigten sich auch die laizistisch geschulten Kommandanten von ihrer wahren Natur und drohten die Êzîdî mit der Waffe in der Hand das Bekenntnistext der Moslems, das für die Êzîdî als Todsünde gilt, wenn sie es aussprechen wurden, auszusprechen. Wenn sie sich geweigert haben wurden sie so lange verprügelt, bis sie bewusstlos am Boden lagen.

Zur aller Unglück kam es noch dazu, dass die armen Êzîdî zu 90% Analphabeten waren und die Meisten von ihnen auch kein Wort türkisch konnten. Das gab den Befehlshabern noch weitere Rechte noch heftiger und brutaler auf ihre Soldaten und Untergebene zu schlagen.

Wenn man heute die Êzîdî, die ihre Wehrdienst geleistet haben danach befragt, wie sie als Êzîdî erkant wurden und wie sie danach behandelt worden sind, dann atmen sie als erstes tief ein und sagen dass sie meistens von ihren Kameraden, muslimische Kurden, verpfiffen wurden und die Zeit danach wie die wahre „Hölle“ gewesen ist. Sie wurden von den Kameraden und den Befehlshabern verachtet und gemobbt. Sie wurden als Menschen zweiter und dritter Klasse, als Unmenschen angesehen.

Zum Beispiel: Hisseîn Alkan aus Denwan ist als Kerngesunder zur Wehrdienst gegangen und blind wieder gekommen. Sie haben so lange auf seinen Kopf geschlagen, bis er sein Augenlicht verlor.

Ein anderer Man namens Mahmed Çakar (war verheiratet und hatte zwei Kinder) ist nie wieder zurückgekommen. Auch seine Leiche haben die Verwandten nicht bekommen.

Hierzu möchte ich noch die Aussage eines ezidischen Geistlichen, Feqir Hasan, aus dem Buch von Johannes Düchting “Stirbt der Engel Pfau?“  erwähnen.

 

»Nach der Religion ist also der Wehrdienst eine Sünde. Wie Gott diese Sünde beurteilt, ist Angelegenheit Gottes. Der, der Militärdienst leistete, ging nicht aus freiem Willen dorthin. Es gibt Fälle, in denen wir yezidischen  Priester die Teilnahme am Militärdienst bestrafen. Er ist zwar aus Pflicht hingegangen, aber er muß Rücksicht auf seine Religion nehmen, darf seine Religion nicht vergessen. Wenn er beim Militär gegen seine Religionsregeln verstößt, dann bestrafen wir ihn auch.

Ich selbst bin zum Militärdienst eingezogen worden. Die Soldaten haben mich zwangsweise abgeholt. Zwei Soldaten holten mich ab und brachten mich zu meiner Einheit. Damals besaß ich 9.000 türkische Lira. Das Geld nahmen sie mir weg. Unterwegs waren meine Hände auf dem Rücken zusammen gebunden. In meiner Einheit haben sie mich gefragt, was ich sei. Ich habe geantwortet, daß ich Yezidi bin. Die Türken wußten nicht, was ein Yezidi ist. Die Kurden haben sie darüber aufgeklärt. Dort bin ich zu vier verschiedenen Einheiten hin und hergeschickt worden, weil sie mich nicht unter sich Moslems haben wollten. So bin ich auch geschlagen worden. Ich sollte zum Islam übertreten, warum ich Yezidi sei. Ich sagte, ich würde nicht Moslem, selbst wenn sie mich umbringen würden. Beim Militärdienst war ich immer getrennt. Ich mußte alleine essen, ich bekam anderes Essen. Mein Geschirr war nicht unter dem anderen Geschirr. Wenn ich baden ging, war ich getrennt von den Moslems, sie duldeten mich nicht unter sich. Beim Militärdienst gab es auch viele Yezidi, die ihre Religion dort verheimlichten. Ich als Feqir durfte das nicht, von meiner Religion aus. Auch die anderen Yezidi dürften das nicht. Wenn ich eine solche Sache begangen hätte, hätte ich nach meiner Entlassung keinen Platz mehr in meiner Gemeinde gehabt. Das hätte soviel geheißen, als hätte ich meine Religion verleugnet«

Wie ich bereits erwähnte, wird auch aus der Aussage von Feqîr Hassan noch einmal sehr deutlich, dass die Êzîdî den Dienst an der Waffe sehr ungern leisten und erst recht nicht, wenn sie dazu gezwungen werden.

Anmerkung: Layard schreibt in seiner Darstellung, dass die Êzîdî selber eine Art Ausgrenzung von ihren moslemischen Kameraden wünschten und gesonderte Essensrezepte haben wollten.

Das darf man mit der Ausgrenzung von Feqir Hasan nicht gleichstellen. Die Ausgrenzung von  Feqir Hasan war nur „Mobbing“ und keinen Rücksicht auf seine Religion.           

Solche Aussagen, wie der von Feqir Hassan, hört man fast von jedem Êzîdî, der sein Militärdienst in der Türkei leisten musste.

Ich könnte mit solchen Geschichten beinahe unendlich fortfahren, aber das würde den Rahmen dieses Buches sprengen deshalb möchte ich bei diese beiden Beispielen belassen und langsam zum Schluss kommen.

Der Militärdienst brachte nicht nur für die, die ihre Dienst an der Waffe leisten müssten Schwierigkeiten mit sich, sondern auch für die, die daheim geblieben waren. Wenn der Soldat bereits verheiratet war und auch Kinder hatte, dann müsste seine Frau ganz alleine zu sehen, wie sie sich und ihre Kinder in dieser Zeit, wehrend der Ernährer sein Wehrdienst leisten musste, ernähren kann und zusätzlich noch dafür sorgen, dass ihr Mann nicht ohne Geld bleibt, weil er sonst von der Verpflegung des Staates nicht leben könnte und er die Zeit nicht überleben würde. Sie müsste ihm alle Paarmonate Geld schicken, damit er sich zusätzlich zu den bescheidenen Rationen, die er vom Vater Staat bekam, ernähren könnte. Das war natürlich, auch wenn man berücksichtigt, dass auch die übrigen Verwandten dabei halfen, eine schwere finanzielle Belastung für die gesamte Familie. Wenn er noch ledig war, dann fehlte er, als wichtigste Arbeitskraft und war für seine Eltern natürlich auch eine finanzielle Belastung, sie zogen letzteren vor.

Die Soldaten bekommen eine verschwindend geringe Besoldung und die Familien bekommen keinen Ausgleich für fehlende Arbeitskraft. Auch die Kinder und Frauen der Soldaten sind dem Staat vollkommen gleichgültig. Sie bekommen z. B weder wehrend noch nach dem Dienst eine medizinische Hilfe. 

 

 
 

Zurück    *    Home   *   Weiter

 
Top
© Niviskar:  Ferhun Kurt 

 

Die chronologische Geschichte einer leiderprobten, kleinen Religionsgemeinschaft

 

 

 


Einfuehrung des Autors


Einleitung


Kapitel Eins


Kapitel Zwei


Kapitel Drei


Kapitel Vier


Anhang