|
Kapitel Zwei
Êzîdî und der Wehrdienst
Jeder türkischer Staatsbürger,
männlichen Geschlechts ab 20. Lebensjahr ist Währdienst pflichtig. Ausgenommen
sind nur diejenigen, die wegen einer schweren Behinderung, (blind, taub, und
querschnittsgelähmt) ausgemustert werden.
Dem Gesetze nach gibt es keine
Behinderungsgraden, wonach man von bestimmten Aufgaben, Diensten befreit bzw.
ausgenommen wird. Entweder ist man diensttauglich oder nicht diensttauglich, was
anderes gibt es nicht.
Schon immer war und ist für die Êzîdî
der Krieg bzw. Wehrdienst eine schlimme Sache, das sie nur unter Zwang leisten
können. Ohne Grund und Zweck Krieg zu führen ist für sie gründsetzlicht
verboten. Sie sind auch der Meinung, dass man auch nicht nötig hat es zu lernen,
wie man eine Waffe gegen die Menschen zu bedienen und zu führen hat. Auch, wenn
sie im Laufe ihrer Geschichte fast ununterbrochen gezwungen waren, immer wieder
selber zu den Waffen zu greifen, um sich gegen ihre übermächtigen Feinde zu
verteidigen, hat sich an ihre pazifistische Einstellung gegen den Krieg recht
wenig geändert. Die Ausbildung an der Waffe, oder lernen, wie man Menschen
angreifen und töten kann ist nach der Religion der Êzîdî eine Sünde.
Sie glauben, dass das Nehmen von
Leben nur Gottessache ist. Einzig und alleine ist er berechtigt das Leben, das
er einem Menschen gegeben habe ihm auch wider wegzunehmen.
Die Êzîdî waren bis Mitte der 19.
Jahrhundert von dem Kriegsdienst befreit dafür müssten sie aber schwer bluten.
Sie wurden zur Kriegsdienst nicht gezwungen, weil sie Êzîdî waren und Êzîdî
waren nach der Meinung von Moslems „Ungläubige“ die in keinen Staatsdienst
aufgenommen werden dürften.
Hierzu hat auch der englische
Archäologe, Austen Henry, Layard in seinem Buch
„Niniveh und Babylon. Nebst Beschreibung
seiner Reisen in Armenien, Kurdistan und der Wüste. (1856)“
wie folgt geschrieben: (Schreibweise
und Grammatik wurden beibehalten)
»Kawal Jusuf, der
oberste Prediger der Jezidi nebst vier Gebietsvorsteher aus der Gegend von
Diarbekir, die sich seit einigen Monaten in Constantinopel aufgehalten hatten,
schlossen sich meiner Reisegesellschaft an. Nach meiner Abreise von Mosul im
Jahre 1847, war die Conscription, zu der vorher nur die mohammedanischen
Einwohner des Paschaliks gezwungen wurden, auch auf die Jezidi ausgedehnt
worden, die eben so wie die Christen bisher von Kriegsdiensten frei waren, nach
einen allgemein gültigen Gesetze, das durch den Koran bestätigt und bis jetzt
noch von fast allen Volkern mohammedanischen Glaubens beachtet wurde, welches
bestimmt, dass nur Rechtgläubige in dem Heere des Staates dienen können. Wenn
den Jezidi zugestanden wurde, dass sie keinen ungläubige Secte seien, so mussten
sie naturlich, eben so wie die Drusen und Ansyri auf dem Libanon, zu den
Moslemen gezählt werden, und die Regierung hatte in neuester Zeit versucht,
unter ihnen Recruten für die regulären Truppen auszuheben. Die neuen
Verordnungen waren mit grosser Strenge durchgeführt worden und hatten zu
vielfachen Grausamkeiten und Bedrückungen von seiten der Localbehörden
Anlass gegeben. Ausser dem allen Orientalen gemeinsamen Wiederwillen gegen
Zwangsdienst im Heere, hatten die Jezidi noch besondere Gründe, sich den
Befehlen der Regierung zu wiedersetzen. Sie konnten nicht Nizam oder
diciplinierte Soldaten werden, ohne die Gebräuche und Vorschriften ihrer
Religion offen zu verletzen. Das Bad, welches die türkischen Soldaten
wöchendlich einmal gemeinschaftlich nehmen müssen, ist für sie eine
Verunreinigung, wenn sie es in Gemeinschaft mit Muhammedanern nehmen; die blaue
Farbe und einige Theile der türkischen Uniform verbieten ihre Gesetze unbedingt,
und manche Nahrungsmittel, die als tägliche Ration unter die Truppen verteilt
werden, dürfen sie nicht geniessen. Von allen diesen Einwendungen aber wollten
Recrutirungsbeamteten nicht wissen, die vielmehr ihre Befehle mit der grosste
und unnöthigen Strenge durchführen. Die Jezidi`s, immer bereit für ihren Glauben
zu dulden, setzten Wiederstand entgegen, und nicht wenige starben unter den
Qualen, welche man sie deshalb erdulden lies. Ausser dem waren sie noch den
Bedrückungen und ungesetzlichen Erpressungen der Localbehörden ausgesetzt. Ihre
Kinder dürften gesetzlich noch öffentlich verkauft werden, und, ungeachtet der
Einführung des neuen Regierungssystems in den Provinzen, waren die Eltern oft
wegen ihrer Religion der Verfolgung und selbst dem Tode ausgesetzt. Bei diesem
Stande der Dinge beschlossen Hussein Bey und Scheikh Nasr, die Häupter der
ganzen Gemeinde, welche gehört hatten, dass ich in Constantinopel sei, eine
Deputation abzusenden, um ihre Beschwerden dem Sultan vorzulegen, in der
Hoffnung, dass sie durch meine Vermittlung Zutritt zu den Ministern des Staats
erhalten würden. Kawal Jusuf und seine Begleiter wurden zu dieser Mission
erwählt, und das Geld für die Kosten ihrer Reise durch freiwillige Beiträge von
den Gliedern der Secte zusammengebracht.
Nach mancherlei
Schwierigkeiten und Gefahren erreichten sie die Hauptstadt und fanden meine
Wohnung auf. Ohne Zeit zu verlieren stellte ich sie Sir Statford Canning vor,
der, immer geneigt, seinen mächtigen Einfluss geltend zu machen, wo es
sich um die Sache der Humanität handelt, das Unrecht, worüber sie sich
beklagten, sogleich zur kenntniss der hohen Pforte brachte. Durch seine
freundliche Vermittlung wurde den Jezidi ein Ferman, oder kaiserlicher Befehl,
ausgefertigt, der sie von allen ungesetzlichen Lasten befreide, den Verkauf
ihrer Kinder als Sclaven untersagte, ihnen vollständige Religionsfreiheit
sicherte und sie mit den übrigen Secten des Reiches auf gleiche Stufe stellte.
Ferner erhielten sie
die Zusicherung, dass Anstalten getroffen werden sollten, sie von solchen
militärischen Verfügungen zu entbinden, welche ihren Dienst im Heere mit der
strengen Beobachtung ihrer religiösen Pflichten unvereinbar machen.
Als Kawal Jusuf seine
Mission vollendet, nahm er mit Vergnügen meinen Vorschlag an, mit mir nach Mosul
zurückzukehren. Seine Begleiter erwarteten noch die Ausfertigung einiger
Documente von der Pforte und mussten in Constantinopel bleiben bis ihre
Geschäfte beendigt waren«
Darüber, wie die Lage der Êzîdî zu jener Zeit
war und unter welche Grausamkeiten man sie damals Rekrutierte, kann man es aus
heutiger Sicht nicht genauer und kurzer schreiben.
Der Gouverneur der neugegründeten
Provinz Baghdad (Bexdayê), zu dem der größte Teil des heutigen Irak und auch
Kuwait umfaste, Mithat Paşa hat 1872 beschlossen, dass auch die Êzîdî des Sêxan
(Schechan) Wehrdienst leisten sollten. Die Êzîdî richteten daraufhin ein
Memorandum an Midhat Paşa und die osmanischen Autoritäten, in dem sie ihre
zahlreichen religiösen Tabus erwähnten, die sie hätten nicht einhalten könnten,
wenn sie sich im Wehrdienst befänden.
Folgende religiöse Grunde
werden/wurden benannt, die für die Êzîdî gegen den Dienst an der Waffe
sprechen.
1. Es ist
unmöglich für einen Yezidi, in die Armee zu gehen.
2 Jeder Yezide muß
dreimal im Jahr -im April, September und November - die Symbole des Tausi Melek
besuchen.
3. Jeder Yezide
muß das Heiligtum Lalish einmal im Jahr besuchen. Er soll vom 6 Oktober bis zum
13. Oktober das Heiligtum des Sheikh Adi besuchen.
4. Bei
Sonnenaufgang und Sonnenuntergang muß ein Yezide zu einem Platz gehen, wo keine
Muslims, Christen und Juden sich befinden, und er soll beten.
5. Jeder Yezide
muss die Hand seines/seiner »Bruders/Schwester für das Leben nach dem Tod«.
Birayê Axiretê, des Sheikhs und des pirs küssen.
6. Wenn ein Yezide
stirbt, dann muss der Biraye Axirete, ein Sheikh, ein Pîr oder ein Qewwal
anwesend sein, der für ihn um Vergebung bittet.
7. Jeder Yezide
sollte Erde vom Grab des Sheikh Adi bei sich haben, das ihn beschützt.
8. Wenn ein
Yezide fastet, dann soll er zuhause fasten. Jeden Morgen vor dem Fasten muss der
Yezide zu seinem Sheikh oder Pir gehen, und bevor er am Abend sein Fasten
bricht, muss er sie ebenfalls besuchen. Bevor er mit dem Essen beginnt, soll der
Fastende zwei oder drei Gläser vom heiligen Wein des Pirs oder Sheikhs trinken.
9. Jeder Yezide
muss »einen/eine Bruder/Schwester für das Leben nach dem Tod«, Birayê Axiretê,
haben.
10. Jeder Yezide
muß ein Unterhemd tragen, das sich Gerivan nent.
11. Yeziden sollen
keine Kleidung tragen, die eine blaue Farbe hat.
12. Ein Yezide
soll nicht mit dem Löffel eines Andersgläubigen essen. Ebenfalls soll ein Yezide
nicht aus dem Glas eines Christen, Muslim oder Juden trinken.
13. Ein Yezide darf nicht Fisch,
Bohnen, Kohl oder Lettich* essen. Dort, wo Lettich wächst, darf ein
Yezide nicht wohnen.
Nach der Petition, die Layard
erwähnte, ist eine zweite nach Bexdayê (Baghdad) geschickt worden, die ist
ebenfalls erfolgreich gewesen. 1875 wurden sie gegen die Zahlung einer
Ablösungssteuer von 50 Lire vom Militärdienst befreit.
Bereits 1885 wurde erneut
beschlossen, dass die Êzîdî neben der Zahlung von 50 Lire auch für kurze Zeit
Wehrdienst leisten müssten.
Diese Bestimmung
galt natürlich, solange das osmanische Reich bestanden hat.
Als das osmanische Reich am Ende der
I. Weltkrieg (von 1911 bis 1918) zusammengebrochen ist, hat der
Armeegeneral, Mustafa Kemal Paşa (genant auch Atatürk= Vater aller Türken) 1923
die Republik Türkei ausgerufen. Mit der Grenzfestlegung zwischen der Türkei und
die Angrenzenden Länder wurde auch die Schickzahl der Kurden und mit ihnen die
der Êzîdî bis zum heutigen Tag besiegelt. Nach der Ausrufung und Entstehung der
neuen Länder, in denen die Êzîdî ihre Wohnsiedlungen hatten, ist auch die
allgemeine Wehrpflicht eingeführt worden. Die neu eingeführte Wehrpflicht
erkannte natürlich die Einwände der Êzîdî gegen die Kriegsführung nicht an. Die
Êzîdî hatten keine Wahl, sich davon zu drücken. Von nun an wurden sie regelrecht
zum Kriegsdienst gezwungen. Von allen Ländern, die die Êzîdî zum Waffendienst
zwangen, ist die Türkei für sie am schlimmsten.
Z. B. Im Irak wurde früher den Êzîdî
selber überlassen, wo sie dienen wollten und ob sie ihren Bart schneiden wollten
oder nicht. Solche Selbstentscheidungen waren und sind in der Türkei undenkbar.
In der Türkei werden alle Jugendlichen einberufen. Der Bemusterte hat die
Möglichkeit, gegen die Zahlung von einem Geldbetrag, seinen Eintritt in die
Armee um sechs Monate zu verschieben. Die Soldaten haben kein Recht darauf einen
Antrag auf den Dienst in der Heimatnähe zu stellen. Vom ersten Tag an müssen
alle Soldaten ihre Bärte ganz abrasieren, was für die Êzîdî eine Sünde ist, und
die Haare ganz kurz schneiden. Sie haben aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit
gegenüber den anderen Soldaten keine Sonderrechte. Sie müssen das Essen und die
gleichen Sachen anziehen, was ihnen zugeteilt wird. Ob das gegen ihre Religion
verstößt oder nicht interessiert einfach niemandem.
Aber am schlimmsten, für die Êzîdî,
waren die Misshandlungen, sei es seitens der Vorgesetzten oder auch der
Kameraden, die sie wehrend ihres Dienstes erdulden müssten. Die einzige Abwehr,
die sie hatten war die Leugnung ihrer Identität und Religion. Sie hofften und
beteten, von der ersten Stunde an bis zum letzten, dafür, dass sie als Êzîdî
nicht erkannt werden. Sie waren der Beschimpfungen, Schlägen und nicht selten
Morddrohungen ihrer Vorgesetzten und Kameraden vollkommen schutzlos
ausgeliefert.
In der Türkei ist es normalerweise
gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder selber entscheiden darf ob er an dem
wöchentlichen Religionsunterricht teilnimmt oder nicht, aber dieses Gesetz wurde
übergangen, wenn es sich herausstellte, dass die betroffene Personen Êzîdî sind.
Dann zeigten sich auch die laizistisch geschulten Kommandanten von ihrer wahren
Natur und drohten die Êzîdî mit der Waffe in der Hand das Bekenntnistext der
Moslems, das für die Êzîdî als Todsünde gilt, wenn sie es aussprechen wurden,
auszusprechen. Wenn sie sich geweigert haben wurden sie so lange verprügelt, bis
sie bewusstlos am Boden lagen.
Zur aller Unglück kam es noch dazu,
dass die armen Êzîdî zu 90% Analphabeten waren und die Meisten von ihnen auch
kein Wort türkisch konnten. Das gab den Befehlshabern noch weitere Rechte noch
heftiger und brutaler auf ihre Soldaten und Untergebene zu schlagen.
Wenn man heute die Êzîdî, die ihre
Wehrdienst geleistet haben danach befragt, wie sie als Êzîdî erkant wurden und
wie sie danach behandelt worden sind, dann atmen sie als erstes tief ein und
sagen dass sie meistens von ihren Kameraden, muslimische Kurden, verpfiffen
wurden und die Zeit danach wie die wahre „Hölle“ gewesen ist. Sie wurden von den
Kameraden und den Befehlshabern verachtet und gemobbt. Sie wurden als Menschen
zweiter und dritter Klasse, als Unmenschen angesehen.
Zum Beispiel: Hisseîn Alkan aus
Denwan ist als Kerngesunder zur Wehrdienst gegangen und blind wieder gekommen.
Sie haben so lange auf seinen Kopf geschlagen, bis er sein Augenlicht verlor.
Ein anderer Man namens Mahmed Çakar
(war verheiratet und hatte zwei Kinder) ist nie wieder zurückgekommen. Auch
seine Leiche haben die Verwandten nicht bekommen.
Hierzu möchte ich noch die Aussage
eines ezidischen Geistlichen, Feqir Hasan, aus dem Buch von Johannes Düchting
“Stirbt der Engel Pfau?“ erwähnen.
»Nach der Religion ist also der
Wehrdienst eine Sünde. Wie Gott diese Sünde beurteilt, ist Angelegenheit Gottes.
Der, der Militärdienst leistete, ging nicht aus freiem Willen dorthin. Es gibt
Fälle, in denen wir yezidischen Priester die Teilnahme am Militärdienst
bestrafen. Er ist zwar aus Pflicht hingegangen, aber er muß Rücksicht auf seine
Religion nehmen, darf seine Religion nicht vergessen. Wenn er beim Militär gegen
seine Religionsregeln verstößt, dann bestrafen wir ihn auch.
Ich selbst bin zum Militärdienst
eingezogen worden. Die Soldaten haben mich zwangsweise abgeholt. Zwei Soldaten
holten mich ab und brachten mich zu meiner Einheit. Damals besaß ich 9.000
türkische Lira. Das Geld nahmen sie mir weg. Unterwegs waren meine Hände auf dem
Rücken zusammen gebunden. In meiner Einheit haben sie mich gefragt, was ich sei.
Ich habe geantwortet, daß ich Yezidi bin. Die Türken wußten nicht, was ein
Yezidi ist. Die Kurden haben sie darüber aufgeklärt. Dort bin ich zu vier
verschiedenen Einheiten hin und hergeschickt worden, weil sie mich nicht unter
sich Moslems haben wollten. So bin ich auch geschlagen worden. Ich sollte zum
Islam übertreten, warum ich Yezidi sei. Ich sagte, ich würde nicht Moslem,
selbst wenn sie mich umbringen würden. Beim Militärdienst war ich immer
getrennt. Ich mußte alleine essen, ich bekam anderes Essen. Mein Geschirr war
nicht unter dem anderen Geschirr. Wenn ich baden ging, war ich getrennt von den
Moslems, sie duldeten mich nicht unter sich. Beim Militärdienst gab es auch
viele Yezidi, die ihre Religion dort verheimlichten. Ich als Feqir durfte das
nicht, von meiner Religion aus. Auch die anderen Yezidi dürften das nicht. Wenn
ich eine solche Sache begangen hätte, hätte ich nach meiner Entlassung keinen
Platz mehr in meiner Gemeinde gehabt. Das hätte soviel geheißen, als hätte ich
meine Religion verleugnet«
Wie ich bereits erwähnte, wird auch
aus der Aussage von Feqîr Hassan noch einmal sehr deutlich, dass die Êzîdî den
Dienst an der Waffe sehr ungern leisten und erst recht nicht, wenn sie dazu
gezwungen werden.
Anmerkung: Layard schreibt in seiner
Darstellung, dass die Êzîdî selber eine Art Ausgrenzung von ihren moslemischen
Kameraden wünschten und gesonderte Essensrezepte haben wollten.
Das darf man mit der Ausgrenzung von
Feqir Hasan nicht gleichstellen. Die Ausgrenzung von Feqir Hasan war nur „Mobbing“
und keinen Rücksicht auf seine Religion.
Solche Aussagen, wie der von Feqir
Hassan, hört man fast von jedem Êzîdî, der sein Militärdienst in der Türkei
leisten musste.
Ich könnte mit solchen Geschichten
beinahe unendlich fortfahren, aber das würde den Rahmen dieses Buches sprengen
deshalb möchte ich bei diese beiden Beispielen belassen und langsam zum Schluss
kommen.
Der Militärdienst brachte nicht nur
für die, die ihre Dienst an der Waffe leisten müssten Schwierigkeiten mit sich,
sondern auch für die, die daheim geblieben waren. Wenn der Soldat bereits
verheiratet war und auch Kinder hatte, dann müsste seine Frau ganz alleine zu
sehen, wie sie sich und ihre Kinder in dieser Zeit, wehrend der Ernährer sein
Wehrdienst leisten musste, ernähren kann und zusätzlich noch dafür sorgen, dass
ihr Mann nicht ohne Geld bleibt, weil er sonst von der Verpflegung des Staates
nicht leben könnte und er die Zeit nicht überleben würde. Sie müsste ihm alle
Paarmonate Geld schicken, damit er sich zusätzlich zu den bescheidenen Rationen,
die er vom Vater Staat bekam, ernähren könnte. Das war natürlich, auch wenn man
berücksichtigt, dass auch die übrigen Verwandten dabei halfen, eine schwere
finanzielle Belastung für die gesamte Familie. Wenn er noch ledig war, dann
fehlte er, als wichtigste Arbeitskraft und war für seine Eltern natürlich auch
eine finanzielle Belastung, sie zogen letzteren vor.
Die Soldaten bekommen eine
verschwindend geringe Besoldung und die Familien bekommen keinen Ausgleich für
fehlende Arbeitskraft. Auch die Kinder und Frauen der Soldaten sind dem Staat
vollkommen gleichgültig. Sie bekommen z. B weder wehrend noch nach dem Dienst
eine medizinische Hilfe.
|
|